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   BPatG, 27.07.2005 - 32 W (pat) 254/03   

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BPatG, 27.07.2005 - 32 W (pat) 254/03 (https://dejure.org/2005,33033)
BPatG, Entscheidung vom 27.07.2005 - 32 W (pat) 254/03 (https://dejure.org/2005,33033)
BPatG, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 32 W (pat) 254/03 (https://dejure.org/2005,33033)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 27.07.2005 - 32 W (pat) 254/03
    Der Beurteilung als nicht unterscheidungskräftig steht es nämlich nicht entgegen, wenn eine Bezeichnung vage ist und dem Verbraucher wenig Anhalt dafür bietet, welche konkreten Inhalte sie vermittelt (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - BÜCHER FÜR EINE BESSERE WELT).
  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

    Auszug aus BPatG, 27.07.2005 - 32 W (pat) 254/03
    Hierbei enthält aber § 23 Nr. 2 MarkenG als Vorschrift über die Schranken eines bestehenden Markenschutzes (iSv §§ 14 ff. MarkenG) lediglich eine Klarstellung und die Beschränkung des Markeninhabers ausschließlich im Zivilprozess (vgl. BGH GRUR 1998, 930, 931 - FLÄMINGER).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 27.07.2005 - 32 W (pat) 254/03
    Aus Voreintragungen ähnlicher oder selbst übereinstimmender Marken durch das Deutsche Patent- und Markenamt ergibt sich auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 - AUTOFELGE; BlPMZ 1998, 248, 249 - TODAY).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 27.07.2005 - 32 W (pat) 254/03
    Aus Voreintragungen ähnlicher oder selbst übereinstimmender Marken durch das Deutsche Patent- und Markenamt ergibt sich auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 - AUTOFELGE; BlPMZ 1998, 248, 249 - TODAY).
  • BPatG, 25.10.2006 - 32 W (pat) 194/03
    Die Markenanmeldung "PRIVATE WOHNTRÄUME" (z. T. für gleiche Waren wie hier) hat der Senat erst im letzten Jahr (Beschluss vom 27. Juli 2005, 32 W (pat) 254/03) nicht für schutzfähig erachtet.
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